Über den Beginn der Bildung des Aufsichtsrats des Ukrainischen Jugendfonds und die wettbewerbliche Auswahl von Vertretern öffentlicher Einrichtungen für seine Zusammensetzung

In Erfüllung von Teil sieben des Artikels 23 dem Gesetz der Ukraine „Über die Grundprinzipien der Jugendpolitik“ und in Übereinstimmung mit der Verordnung über den ukrainischen Jugendfonds, die auf Anordnung des Ministeriums für Jugend und Sport genehmigt wurde 14.11.2025 № 7322, und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Befugnisse des Aufsichtsrats des Fonds in 2026 Jahr, Das Ministerium für Jugend und Sport der Ukraine gibt den Beginn der Gründung von Nagyadova bekannt...